Inhalt anspringen

Stadt Pulheim

Zahlungsabwicklung und Vollstreckung

Informationen zu Mahnungen und Vollstreckung

Beschreibung

Wird eine Forderung nicht fristgerecht entrichtet, erfolgt die Erinnerung an die Zahlungsverpflichtung in Form einer schriftlichen Mahnung seitens der Abteilung Zahlungsabwicklung. Dadurch entstehen für Sie weitere Kosten bzw. Gebühren.

Sie haben eine Mahnung erhalten und wissen nicht, für welche Forderung die Mahnung erhoben wird oder Sie haben bereits bezahlt? 

Bitte wenden Sie sich an Ihre Ansprechperson, die in der Mahnung angegeben ist. 

Erfolgt keine Reaktion auf die Mahnung, wird automatisch die Zwangsvollstreckung eingeleitet.

Gemäß § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen nimmt die Vollstreckung die Aufgabe der Vollstreckungsbehörde der Stadt Pulheim wahr. Der Vollstreckungsbehörde obliegt die zwangsweise Beitreibung eigener Forderungen der Stadt Pulheim sowie Forderungen Dritter im Rahmen von Amts-/Vollstreckungshilfe-ersuchen (z.B. von anderen Städten und Gemeinden, Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Innungen).

Die Vollstreckung umfasst zum Beispiel:

  • Pfändung von Zahlungsansprüchen aus Konten bei Geldinstituten
  • Pfändung von Einkommen beim Arbeitgeber
  • Pfändung beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge
  • Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz (Zwangsversteigerungen, Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung)

Für die Vollstreckung von fälligen Forderungen haben Sie zusätzliche Gebühren und Kosten der Vollstreckung zu entrichten, die ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden können.

Zur Abwehr der Vollstreckung werden Zahlungen gerne entgegengenommen.

Haben Sie eine Vollstreckungsankündigung erhalten oder eine generelle Frage zu Ihrem laufenden Vollstreckungsverfahren? Bitte wenden Sie sich an Ihre Ansprechperson, die in der Vollstreckungsankündigung bzw. im letzten Schreiben angegeben ist. 

 

Erläuterungen und Hinweise

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Plausible Analysetool eingesetzt. Es werden dabei keine personenbezogenen Daten verarbeitet, sondern es erfolgt dabei lediglich eine anonyme Auswertung.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)