Der neue Ausweis hat einen Chip, der bei der Abholung auf Wunsch freigeschaltet werden kann, um am „e-government“ teilnehmen zu können. Dies ist allerdings nur bei Ausweisen für Personen ab 16 Jahren möglich. Außerdem besteht die Möglichkeit, bei der Antragsstellung zwei Fingerabdrücke zu speichern.
Wenn Sie den Personalausweis nicht persönlich abholen können, kann eine Aushändigung ausschließlich nach Vorlage einer Vollmacht erfolgen.
Für schwerbehinderte oder pflegebedürftige Personen besteht die Möglichkeit, von der Ausweispflicht befreit zu werden. Hierzu bedarf es eines formlosen Antrages, welcher den Grad der Behinderung oder die Stufe der Pflegebedürftigkeit beinhaltet. Als Nachweis dient ein Attest einer Ärztin bzw. eines Arztes oder die Bestätigung von einer Pflegeeinrichtung.