Beschreibung
Für Kinder ab dem 1. Lebenstag bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Details
Unterlagen
Für die Beantragung eines Kinderreispasses benötigen Sie folgende Unterlagen
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes
- die Geburtsurkunde des Kindes oder den alten Kinderreisepass
- beide Elternteile bzw. Personensorgeberechtigte müssen den Antrag wegen der erforderlichen Identitätsprüfung unter Vorlage ihrer Ausweispapiere zusammen mit dem Kind persönlich beim Einwohnermeldeamt stellen.
Gebühren
Kinderreisepass |
13,00 € |
Verlängerung Kinderreisepass |
6,00 € |
Bemerkung
Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Die Verlängerung ist ebenfalls bis längstens zum 12. Lebensjahr möglich.
Erfolgt die Beantragung nur durch einen gesetzlichen Vertreter, wird eine Vollmacht des anderen gesetzlichen Vertreters sowie dessen Ausweisdokument zum Abgleich der Unterschrift benötigt. Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben, so ist dies durch einen gerichtlichen Sorgerechtsbeschluss nachzuweisen.
Anschrift und Erreichbarkeit
Ort
Einwohnermelde- und Passabteilung
Rathaus-Center
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim