Inhalt anspringen

Stadt Pulheim

Gewerbeordnung

Die für gewerbliche Tätigkeiten gem. § 34c GewO notwendige Erlaubnis wird durch das Ordnungsamt des Rhein-Erft-Kreises erteilt.

Beschreibung

Die hierfür erforderlichen Unterlagen müssen beim Ordnungsamt der Stadt Pulheim (Ansprechpartner sind Herrn Goebel oder Frau Stumpf), vollständig inklusive ausgefülltem Antragsformular vorgelegt werden. Von dort werden sie zwecks Erlaubniserteilung an den Rhein-Erft-Kreis weitergeleitet. Die hierfür notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Merkblatt.

Für detaillierte Informationen besuchen Sie bitte den Internetauftritt des Rhein-Erft-Kreises.

Erläuterungen und Hinweise

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Plausible Analysetool eingesetzt. Es werden dabei keine personenbezogenen Daten verarbeitet, sondern es erfolgt dabei lediglich eine anonyme Auswertung.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)