Inhalt anspringen

Stadt Pulheim

Ruhender Verkehr

Überwachung des ruhenden Verkehrs und Umgang mit Verwarnungen und Bußgeldern

Beschreibung

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs gehört zu den Aufgaben der Stadt. Die Kolleginnen und Kollegen des Verkehrsaußendienstes kontrollieren und verwarnen unzulässige Halt- und Parkvorgänge. In Einzelfällen und bei besonderen Gefahrenlagen kann ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden.

Bitte beachten Sie die einzelnen Verfahrensfristen und Formvorschriften. Oft wird ein Bußgeldbescheid nur erlassen, weil die Einzahlung des Verwarngeldes nicht rechtzeitig erfolgte.

Einlassungen gegen Verwarnungen bzw. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide sind grundsätzlich schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) bei den genannten Kollegen und Kolleginnen einzureichen.

Die Überwachung des fließenden Verkehrs (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) erfolgt durch die Polizei und/oder den Rhein-Erft-Kreis.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Pulheim

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Plausible Analysetool eingesetzt. Es werden dabei keine personenbezogenen Daten verarbeitet, sondern es erfolgt dabei lediglich eine anonyme Auswertung.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)