Baumschutz
Baumschutz auf Baugrundstücken
Zum Schutz des im Stadtgebiet Pulheim befindlichen Baumbestandes hat die Stadt Pulheim die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Pulheim erlassen. Darüber hinaus kann der Erhalt von Bäumen auch durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan sichergestellt sein.
Aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes ist es notwendig, den Bestand an Bäumen und Sträuchern im Stadtgebiet möglichst zu erhalten.
Darum richtet die Stadt an Bauwillige und Eigentümer von Baugrundstücken die Bitte, den zu errichtenden Baukörper nach Möglichkeit so auszurichten, dass geschützte wie ungeschützte Gehölze in die Grünflächen- bzw. Gartenplanung integriert werden können.
Vorhandene Bäume integrieren
Dazu ist es erforderlich, dass auf dem Baugrundstück vorhandene Bäume eingemessen und im Lageplan verzeichnet sind, damit sie bei der Beplanung entsprechend berücksichtigt werden können. Bekanntlich ist die Erhaltung eines älteren – womöglich einheimischen – Baumes für den Naturhaushalt von vielfach größerem Nutzen als ihn durch ein kleines Gehölz oder einen Strauch zu ersetzen.
Ist die Erhaltung eines vorhandenen Baumes bei Nutzung eines Baugrundstücks möglich, müssen während der Bauphase bestimmte Schutzvorkehrungen getroffen und Vorschriften beachtet werden: Die betroffenen Bäume müssen im Stamm-, Kronen und Wurzelbereich so geschützt und abgeschottet werden, dass sie durch Baufahrzeuge, Baubetrieb, Geräte und Baumaterialien in keiner Weise geschädigt werden können. Das bedeutet:
- einen möglichst großräumigen Schutzraum um den Baum abzäunen,
- Umwickeln des Stammes mit Schutzmaterial (Autoreifen, Holzlatten u.ä.),
- im Kronenbereich des Baumes ausschließlich mit Handschachtung arbeiten,
- Bodenaushub nicht im Wurzelbereich auftragen,
- kein Baumaterial unter der Baumkrone lagern.
Diese Empfehlungen entsprechen auch den Vorschriften "Baumschutz bei Baumaßnahmen" der DIN 18920 sowie der RAS- LP 4.
Fällung beantragen
Für den Fall, dass die Fällung eines Baumes zur Realisierung einer Baumaßnahme unumgänglich ist, benötigen Sie dazu – sofern der Baum durch die städtische Baumsatzung geschützt ist – die Ausnahmegenehmigung der Stadt Pulheim. Diese ist formlos unter Angabe der Baumart, des Stammumfanges und des Fällgrundes bei der Koordinierungsstelle Umweltschutz zu beantragen.
Ein nach städtebaulichen und baurechtlichen Vorgaben genehmigungsfähiges Bauvorhaben berechtigt auch zur Erlangung der erforderlichen Baumfällgenehmigung.
In der Regel ist mit der Fällgenehmigung die Auflage zu einer Ersatzpflanzung, die sich in Art und Umfang an dem zu fällenden Baum orientiert – verbunden.
Ein Hinweis für Bauherren, die nach Fertigstellung der Baumaßnahme einen Garten neu anlegen: Beachten Sie zur Vermeidung späterer Differenzen mit Nachbarn bei der Pflanzung von Bäumen, Einzelsträuchern, Hecken usw. unbedingt die nach dem Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen vorgeschriebenen Grenz- bzw. Mindestabstände.
Kontakt
Ort
Herr Kai Egert
Mitarbeiter
Raum 225
Rathaus
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Zeiten
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08.30 Uhr – 12.00 Uhr
14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Do
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Fr
08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Biologische Vielfalt
Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt"
Seit Mai 2020 ist die Stadt Pulheim Mitglied im Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt". Wichtigstes Ziel des Bündnisses ist der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. Hier erfahren Sie mehr über die Arbeit des Bündnisses.
Projekt zur Förderung der endogenen Wildkrautflora an Straßenrändern
Ende 2017 war im Umweltausschuss beschlossen worden, die Wildkrautflora im Stadtgebiet zu fördern. Eine der Maßnahmen war, die Zahl der Mahdgänge an vier kommunalen Straßen zu reduzieren, um dadurch den endogen vorhandenen Wildkrautarten bessere Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. In der Sitzung des Umweltausschusses am 05.12.2018 wurde über die Erfahrungen der von der Ortsgruppe des NABU in Pulheim begleiteten Maßnahme berichtet. Der NABU hatte sich bereit erklärt, die Maßnahme durch eine Dokumentation der Entwicklung dieser Flächen zu unterstützen. Dabei wurden regelmäßig alle seltener gemähten Flächen auf ihre Artenzusammensetzung mit großem zeitlichen Aufwand kartiert und dokumentiert. Es wurde festgestellt, dass die untersuchten vier Straßenränder 154 Gefäßblütenarten aufweisen und damit als sehr artenreich eingestuft werden können. Durch dieses positive Ergebnis hat sich die Auffassung von der sachkundigen Bürgerin Frau Braun und der Verwaltung bestätigt, dass es sinnvoll ist, die endogene Wildkrautflora zu fördern und das Projekt fortzuführen.
Initiative zur Förderung der Artenvielfalt und von Insekten in der Feldflur
Aktiv mitmachen!
Die Biologische Station Bonn hat sehr positive Erfahrungen damit gemacht, die Bodendecke von Feldrainen oberflächlich abzuschieben und dann eine Initialeinsaat mit autochthonem Saatgut durchzuführen. Die dann auflaufende Vegetation ist in der Regel erheblich artenreicher als die ursprünglichen Wegraine, die im hiesigen Raum häufig durch Gräser, Brennnesseln und Disteln geprägt sind. Wichtig ist hier auch die Zusammenarbeit mit den Landwirten, damit die betreffenden Feldraine im Anschluss an die Einsaat möglichst nicht durch Herbizide oder Düngemittel beeinflusst werden. Die Verwaltung hat gemeinsam mit der Biologischen Station geeignete Feldraine gefunden, die durch die Biologische Station entsprechend aufgewertet werden sollen.
Im heimischen Garten und auf dem Balkon
Aber auch im heimischen Garten können Bienen und andere Insekten und damit auch die Vogelwelt, die auf Insekten zur Nahrungsaufnahme angewiesen sind, gefördert werden. Ein blühendes Wiesenstück im Garten beherbergt mehr nützliche Tierarten als ein kurz gemähter Rasen. Dabei sind einfache Blüten mit nur einem Kranz Blütenblätter und zugänglicher Blütenmitte ideal. Auch bieten heimische Bäume und Sträucher mehr Insektenarten ein Zuhause als Exoten. Zusätzlich können Insekten- oder Bienenhotels im Fachhandel erworben oder relativ einfach selbst gebaut werden. Schließlich sollte auch auf chemische Pflanzenschutzmittel verzichtet werden und stattdessen Nützlinge im Garten gefördert werden, um Schädlinge zu dezimieren.
Wenn Sie die Insekten- und Artenvielfalt fördern möchten, sollten Sie auf Schottergärten verzichten. Entgegen der weitläufig verbreiteten Annahme, sind diese Gärten nicht pflegeleichter als naturnahe Gärten. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in der Broschüre "Grün statt Grau", herausgegeben vom Städte- und Gemeindebund NRW.
Insektenfreundliche Bepflanzung im Stadtgebiet
Es ist vorgesehen, bei der Gestaltung der Grünfläche im Bebauungsplangebiet 113 Pulheim zwischen Pulheim und Geyen zwei große Wildblumenwiesen anzulegen. Die Entwurfsplanung für diesen Bereich wurde dem Umweltausschuss in der Sitzung des Umweltausschusses am 27.03.2019 vorgestellt. Wie im Nordpark Pulheim am nordwestlichen Ortsrand von Pulheim, der seit seiner Eröffnung im Jahr 2013 in den Sommermonaten durch ein sich jährlich veränderndes Blütenmeer geprägt ist, soll auch hier regionales Saatgut zum Einsatz kommen. Gleichzeitig werden, wie im Nordpark auch, Obstbäume und zusätzlich Wildrosen gepflanzt. Auch diese Maßnahmen tragen zur Insektenfreundlichkeit der Flächen bei. In der Amsterdamer Straße in Stommeln ist geplant, eine kleinere Grünfläche zu überarbeiten. Dabei sollen zwei zurzeit mit Bodendeckern bewachsene Bereiche durch eine Einsaat mit regionalem Saatgut neu und insektenfreundlich gestaltet werden.
Landwirte machen mit
Außerdem wurde bei dem Jahresgespräch mit den Ortslandwirten am 07. Februar 2019 von Seiten der Stadt appelliert, dass die Pulheimer Landwirte auf freiwilliger Basis Blühstreifen anlegen bzw. ggf. entsprechende Förderprogramme bei Kreis und Land nutzen. Häufig wird die Landwirtschaft mit den Begriffen Insektensterben und Rückgang der Artenvielfalt in Zusammenhang gebracht.
Der Landwirt Leo Fetten aus Pulheim Geyen möchte diesem negativen Image etwas Positives entgegen setzen. Seit fünf Jahren bereits zieht der Landwirt jedes Jahr einen drei Meter breiten Blühstreifen um seinen 17 Hektar großen Acker. Dafür bekommt er Zuschüsse von der EU. Die Vielfalt der Insekten in diesen Blühstreifen ist beeindruckend. Auch von der Bevölkerung hat Herr Fetten bereits viel Zuspruch hierfür erhalten und ist oft angesprochen worden. Um die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft aktiv an seiner Initiative zur Förderung der Artenvielfalt und von Insekten zu beteiligen und um auf diese Weise noch stärker mit ihnen in den Dialog zu treten, hat der Landwirt eine Aktion ins Leben gerufen, bei der jeder zu einem Preis von 50 Euro für 100 m² Blühstreifen von ihm mieten kann. 4.500 Quadratmeter Blühfläche sind bereits vergeben. Von Mai 2019 bis Februar 2020 sorgten dann unter anderem Phacelien, blaue Lupinen und Sonnenblumen auf einem Teil seines Ackers neben dem Winterweizen für ein Blütenmeer in der Feldflur.
Die Stadt Pulheim unterstützt diese Aktion ausdrücklich. Wer sich ebenfalls für die Artenvielfalt und die Insekten einsetzen möchte kann sich unter dem Kontakt leo.fettennetcolognede noch eine der Blühflächen sichern.
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