Sie ist somit Ansprechpartnerin für alle Bürgerinnen und Bürger und zugleich für die interne Verwaltung. Sie vermittelt Kontakte, bietet Information und Beratung für Frauen und Männer. Die Sprechstunden erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung.
Alle Gespräche werden vertraulich behandelt.
Darüber hinaus organisiert sie Veranstaltungen und hält Kontakte zu den wesentlichen Akteuren.
Verwaltungsinterne Aufgaben
Umsetzung des LGG NRW und anderer relevanten Gesetze
Die Grundlagen der Aufgaben und des Handels der Gleichstellungsbeauftragten sind insbesondere im Landesgleichstellungsgesetz NRW (Öffnet in einem neuen Tab) verankert.
Der übergeordneter gesetzliche Auftrag ist die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frau und Mann.
Es geht es darum, bestehende Benachteiligungen - beispielsweise beim Thema "Frauen in Führungspositionen" - abzubauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Beruf und Pflege zu verbessern und zu fördern.
Die tatsächliche Umsetzung der Gleichstellung gemäß des LGG NRW ist Aufgabe der Dienststelle, insbesondere der Führungs- und Leitungskräfte.
Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt hierbei die Dienststelle.