Rat der Stadt Pulheim
Die Selbstverwaltung der Gemeinde ist das Prinzip, auf dem auch die Verfassung der Stadt Pulheim beruht. Der Stadtrat geht aus freien und geheimen Wahlen der Pulheimer Bürgerschaft hervor. Er ist nach der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen das Hauptorgan der Gemeinde. Er trifft die Grundsatzentscheidungen für das Verwaltungshandeln in allen Gemeindeangelegenheiten und beschließt zudem viele Einzelmaßnahmen.
"Der Rat besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister (Mitglied kraft Gesetzes)." (siehe Gemeindeordnung NRW, §40, Absatz 2)
Die Ratsmitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Der Rat der Stadt Pulheim wurde zuletzt am 13. September 2020 gewählt. Ihm gehören 65 Personen (darunter auch der Bürgermeister) an - davon 16 Überhangmandate. 24 Mitglieder des Rates der Stadt Pulheim werden in den Wahlbezirken direkt gewählt; die weiteren kommen über die Reservelisten hinzu.
Sitzverteilung
CDU-Fraktion: 23 Sitze
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Fraktion: 13 Sitze
SPD-Fraktion: 12 Sitze
Wir für Pulheim-Fraktion: 5 Sitze
Fraktion Bürgerverein: 4 Sitze
FDP-Fraktion: 4 Sitze
AfD-Fraktion: 2 Sitze
fraktions- und parteilos: 1 Sitz