Grundschulen
Die Anmeldung zum Besuch der Grundschule erfolgt bis zum 15. November des Jahres, das der Einschulung vorangeht. Damit bleibt bis zum Schulanfang Zeit, um eventuell notwendige vorschulische Fördermaßnahmen gezielt einzuleiten.
Alle Eltern schulpflichtiger Kinder werden durch den Schulträger schriftlich über das Anmeldeverfahren informiert. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens stellt die Schule fest, ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um am Unterricht teilnehmen zu können.
Die Anmeldezeiträume werden von der jeweiligen Schule individuell festgelegt.
Zur Anmeldung werden die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch benötigt.
Die Eltern sollen ihr Kind zur Anmeldung mitbringen.
In der Stadt Pulheim sind keine Schulbezirke gebildet worden. Die Eltern können im Rahmen freier Kapazitäten wählen, an welcher Grundschule sie ihr Kind anmelden.
Im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Zügigkeit haben sie einen Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes in die wohnortnächste Schule ihrer Gemeinde, in der sie ihren Wohnsitz haben.
Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zur Schulanmeldung:
Anmeldeverfahren, Amtsärztliche Untersuchung, Schulfähigkeit, OGS u.a.
Weiterführende Schulen
Jedem Kind, das die Klasse 4 einer Grundschule besucht, wird mit dem Halbjahreszeugnis ein Anmeldeschein ausgehändigt.
Auf dem Anmeldeschein ist die „Schulformempfehlung“, der Grundschule vermerkt. Eine schriftliche Begründung für die Empfehlung wird ebenfalls ausgehändigt. Die Schulformempfehlung ist nicht mehr bindend. Vorausgegangen sind eine Elternversammlung und die Einzelberatung der Eltern.
Mit dem Halbjahreszeugnis und dem Anmeldeschein melden die Eltern ihr Kind an der gewünschten Schule an.