Das beauftragte Unternehmen saniert die ausgewählten Kanalabschnitte in Tagesbaustellen und in geschlossener Bauweise. Dies bedeutet, dass kein Kanalgraben ausgehoben werden muss. In der Regel dauern die Arbeiten in dem entsprechenden Abschnitt ein bis zwei Tage. Teilweise sind verkehrsrechtliche Anordnungen wie Halteverbote oder Sperrungen notwendig. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner werden jeweils rechtzeitig durch das Unternehmen informiert.
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