Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Betreuungsangebot zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Die Kindertagespflege ist vorrangig eine Betreuungsform für Kinder im Alter von 0-3 Jahren. Es besteht ein Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs.
In kleinen Gruppen von höchstens fünf Kindern pro Tagespflegeperson (Tagesmutter/Tagesvater) sind hier in familiennaher Atmosphäre die Grundlagen für eine altersgerechte und entwicklungsspezifische Erziehung, Bildung und Betreuung gegeben.