Inhalt anspringen

Stadt Pulheim

Datenschutz in der Bauleitplanung

Informationen zur Datenverarbeitung in der Bauleitplanung gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage von datenschutzrechtlichen Bestimmungen, im Besonderen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme oder Ihres Anliegens im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens.

Sie erfahren, aus welchen Gründen wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Bauleitplanverfahren erheben, bei wem wir sie erheben und was mit Ihren Daten bei uns passiert. Darüber hinaus informieren wir Sie über Ihre Rechte in Fragen des Datenschutzes und benennen Ihnen Ansprechpartner/innen.

1. Wer ist verantwortlich für den Datenschutz?
Stadt Pulheim Der Bürgermeister Alte Kölner Str. 26 50259 Pulheim
Telefon: 02238 – 808 0 E-Mail: stadtpulheimpulheimde

2. Wie erreichen Sie unseren Datenschutzbeauftragten?
Dr. Arnd Auer Alte Kölner Str. 26 50259 Pulheim
Telefon: 02238 – 808 122 E-Mail: datenschutzpulheimde

3. Wer erhebt Ihre Daten im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens?
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Stadt Pulheim
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim

4. Welche Daten verarbeiten wir im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in einem Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan)?
Die Stadt verarbeitet personenbezogene Daten, die wir im Zusammenhang mit einer Kontaktaufnahme oder einer Behördenanfrage von Ihnen erhalten (z. B. über unser Kontaktformular, mittels eines an uns elektronisch gerichteten Anliegens, als Anschreiben in Papierform bzw. bei einer Vorsprache oder Beantragung einer Leistung in unserer Verwaltung). Konkret werden insbesondere folgende Daten verarbeitet: Identifikationsdaten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer, Flurstücksnummer und Kontaktdaten des Bürgers/der Bürgerin, des/ der Anfragenden oder Korrespondenzdaten (z.B. Schriftverkehr mit Ihnen).

5. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in einem Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan) und auf welcher Rechtsgrundlage?
Datenverarbeitungsgrund
Wir informieren Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in einem Bauleitplanverfahren (Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bauleitplans) nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB). Ein Bauleitplan kann nach § 1 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) oder eines Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) sein.

Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht in § 3 Absatz 1 Satz 1 vor, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung eines Bauleitplans zu geben ist. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Stellungnahme zur vorgelegten Planung im jeweiligen Bauleitplanverfahren abgeben. Des Weiteren sieht das Baugesetzbuch (BauGB) in § 3 Absatz 2 Satz 2 vor, dass in einem Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme während der Auslegungsfrist an die für das Verfahren zuständige Stelle abgegeben werden kann.

Wenn Sie sich im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, benötigen wir Ihre persönlichen Angaben, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Wir speichern die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Zudem verwenden wir Ihre persönlichen Daten nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch) während eines Bauleitplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung zu informieren.
Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Stadt Pulheim übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können.
Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen beziehungsweise zugelassenen oder durch Ihre Einwilligung legitimierten Datenerhebung ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtmäßig.

Rechtsgrundlage
a) Zur Erfüllung von öffentlichen Interessen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO)
Ihre Daten werden zudem für die Wahrnehmung einer Aufgabe verarbeitet, die im öffentlichen Interesse liegt oder in der Ausführung gesetzlicher Vorschriften liegt. Die konkreten Zwecke der Datenverarbeitung richten sich im Einzelnen nach den jeweiligen Formularen und Anträgen.
b) Im Rahmen der Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO)
Ihre Daten sind zudem teils erforderlich, um einen (öffentlich-rechtlichen) Vertrag zwischen Ihnen als Antragsteller und uns zu schließen. Hierzu zählt zum Beispiel ein städtebaulicher Vertrag oder ein Erschließungsvertrag.
c) Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO)
Die Stadt unterliegt verschiedenen gesetzlichen Verpflichtungen, die eine Datenverarbeitung nach sich ziehen. Hierzu zählen in der Bauleitplanung die Grundlagenermittlung (z. B Kartierung der Eigentümer) sowie die Verarbeitung von Stellungnahmen und Anregungen.

6. An wen geben wir die Daten weiter?
Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens innerhalb der Stadt an die Abteilungen oder Behörden, Eigenbetriebe der Stadt oder Behörden, die diese zur Erfüllung Pflichten oder zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens benötigen. Im Zuge der vorgeschriebenen Beschlüsse des Rates (und seiner Untergremien, z. B Planungsausschuss, Umweltausschuss), insbesondere des Satzungsbeschlusses werden Ihre Daten (Adresse, Eigentümerschaft) in nicht-öffentlicher Form zur Kenntnis gegeben.
Darüber hinaus erhalten externe Stellen als Auftragsverarbeitende Ihre Daten ausnahmslos nur dann, wenn diese von uns auf ihre Pflichten vertraglich verpflichtet wurden (Art. 28 DS-GVO) und gewährleisten, dass sie Ihre Daten gemäß unseren Weisungen verarbeiten.
Die Übermittlung der Daten an ein Drittland ist nicht beabsichtigt.

7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Die Stadt Pulheim speichert Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Erbringung der damit verbundenen vertragsgegenständlichen oder gesetzlichen Leistungen erforderlich ist. Daneben unterliegt die Stadt verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.
Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert, da die Verfahrensakte und der Abwägungsvorgang dauerhaft verwaltungsgerichtlich verfügbar sein müssen.

8. Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten?
Sie müssen nur die personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung eines Vorgangs sowie zur Bearbeitung Ihres Anliegens im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens erforderlich sind. Andernfalls ist die Bearbeitung Ihres Anliegens nicht möglich.

9. Welche Rechte haben Sie?
Sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben betroffene Personen folgende Rechte:
Sie haben das Recht eine Auskunft über die Sie betreffen bei uns verarbeiteten Daten einzuholen und das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung zu, sowie das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, bzw. die Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen oder die Datenübertragung zu fordern.
Sollten Sie der Meinung sein, das ein datenschutzrechtlicher Verstoß vorliegt, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel.: 0211/38424-0, E-Mail: poststelleldi.nrwde.

10. Weitere Hinweise
Weitere Informationen finden sie auf der Homepage der Stadt Pulheim unter ‚Datenschutz‘.

Erläuterungen und Hinweise

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Plausible Analysetool eingesetzt. Es werden dabei keine personenbezogenen Daten verarbeitet, sondern es erfolgt dabei lediglich eine anonyme Auswertung.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)