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Stadt Pulheim

Grundstücksanschluss

Grundstücksanschlüsse gehören in der Stadt Pulheim nicht zur öffentlichen Abwasseranlage. Deren Herstellung und Unterhaltung erfolgt jedoch durch die Stadt oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen. Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung der Anschlüsse hat der Grundstückseigentümer zu ersetzen.

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Bildnachweise

  • Stadt Pulheim

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